Rechtsgebiete

 
   

Handelsrecht
Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei vertritt im Bereich des Handelsrechts überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, die eine schnelle, engagierte und fachlich kompetente anwaltliche Leistung insbesondere in folgenden Bereichen wünschen:

  • Unternehmensgründung, Rechtsformwahl, Finanzierung
  • Unternehmenskauf oder -verkauf
  • Beratung in allen Fragen des laufenden Geschäfts
  • Inkasso
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Streitfällen
 
   
     
 

Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Dr. Krumm Anwaltskanzlei sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschafter und Geschäftsführer sowie überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen insbesondere in folgenden Sachverhalten:

  • Unternehmensgründung: Rechtsformwahl, Gestaltung und Verhandlung des Gesellschaftsvertrags
  • Unternehmenskauf bzw. -verkauf: Beratung und Begleitung des Käufers/Verkäufers von der ersten Kontaktaufnahme bis zum vollständigen wirtschaftlichen Abschluss der Transaktion
  • Umstrukturierungen, Umwandlungen, Rechtsformänderungen
  • Gesellschafterstreitigkeiten: gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Beratung von Gesellschaftern
  • Unternehmenskrise: Beratung der Geschäftsführung, Begleitung zu Bankgesprächen, Sanierungsberatung
  • Insolvenz: Vertretung der Gesellschafter/Geschäftsführer in Haftungsfragen gegenüber dem Insolvenzverwalter, Banken und sonstigen Gläubigern sowie beim Neustart
 
   
     
 

Bankrecht
Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei vertritt und berät außergerichtlich und gerichtlich sowohl Kreditinstitute als auch Bankkunden insbesondere in folgenden Sachverhalten:

  • Beratung bei Finanzierungen, insbesondere Unternehmens- und Baufinanzierungen sowie Finanzierungen beim Erwerb von Immobilien
  • Beratung und Vertretung von Bankkunden und Kreditinstituten in allen Fragen des Kreditsicherungsrechts, insbesondere in Fragen des Rechts der Grundschuld, der Bürgschaften und sonstigen Mithaftungen
  • Vertretung und Beratung von Kreditinstituten und sonstigen Gläubigern vor der Insolvenz des Bankkunden bzw. des Schuldners bei der Bestellung der Kreditsicherheiten und in der Insolvenz des Kunden/Schuldners bei der Durchsetzung ihrer Sicherungsrechte, insbesondere auch gegenüber dem Insolvenzverwalter des insolventen Kreditnehmers sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich
  • Vertretung und Beratung von Bankvorständen, soweit es um deren persönliche Belange geht
 
   
     
 

Kapitalmarktrecht
Im Bereich des Kapitalmarktrechts vertritt und berät die Dr. Krumm Anwaltskanzlei Kreditinstitute, Kapitalanlageberater und -vermittler sowie Kapitalanleger insbesondere in folgenden Fallgestaltungen:

  • Vorsorgende Beratung des Anlegers über Risiken einer angedachten Kapitalanlage
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei misslungenen Kapitalanlagen
  • Prozessführung

Die Kanzlei ist dabei bewusst sowohl auf Seiten der Kreditinstitute/Anlagevermittler als auch auf Seiten der Anleger tätig. Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei kennt aus ihrer reichhaltigen Praxis die Interessenlagen beider Seiten.
 
   
     
 

Bau- und Architektenrecht
Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei wahrt in diesem Bereich die rechtlichen Interessen von Bauunternehmen, Bauträgern, Bauherren sowie Architekten und Ingenieuren vom Vertragsschluss über die baubegleitende Beratung bis zur Durchsetzung bzw. Abwehr streitiger Forderungen insbesondere in folgenden Fällen:

  • Beratung und Begleitung des Bauherren von der Planung des Vorhabens über die Ausschreibung der Bauleistungen bis zum Abschluss der diversen Verträge (Bau- und Architekten-, sonstige Fachplaner- und Projektsteuerungsverträge)
  • Baubegleitende Beratung und Vertretung der am Bau Beteiligten
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Werklohn- und Honorarforderungen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelrechten und Schadensersatzansprüchen
  • Prozessführung

Insbesondere vertritt und berät die Dr. Krumm Anwaltskanzlei Architekten und Bauherren bei der Durchsetzung bzw. Abwehr der Architektenhaftung sowie in Fragen des Honorarrechts für Architekten und Ingenieure.
 
   
     
 

Immobilienrecht
Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei vertritt und berät insbesondere in folgenden Konstellationen:

Kauf/Verkauf einer Immobilie:
  • Beratung und Begleitung des Käufers/Verkäufers bei den Vertragsverhandlungen und bei der Vertragsgestaltung sowie der Preisfindung und in Fragen der Finanzierung bzw. Verwendung des Kaufpreises
  • Durchsetzung der Ansprüche aus dem Immobilienkaufvertrag, insbesondere des Anspruchs auf Kaufpreiszahlung einerseits und etwaigen Mängelrechten des Käufers andererseits


Mietrecht:
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Dr. Krumm Anwaltskanzlei liegt im gewerblichen Mietrecht. Insbesondere berät und vertritt die Kanzlei in folgenden Fällen:
  • Verhandlung und Gestaltung von Immobilienmietverträgen
  • Durchsetzung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag
  • Durchsetzung der Ansprüche des Mieters aus dem Mietvertrag
  • Prozessführung


Maklerrecht:
Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei vertritt und berät seit vielen Jahren sowohl Makler als auch Maklerkunden, insbesondere bei
  • der Gestaltung des Maklervertrags
  • der Durchsetzung bzw. Abwehr der Provisionsansprüche des Maklers
  • Prozessführung
 
   
     
 

Sonstige Rechtsgebiete
Die Dr. Krumm Anwaltskanzlei versteht sich auch als erster Ansprechpartner in sonstigen Rechtsgebieten. Sie hilft bei der Suche und Vermittlung einer kompetenten Anwaltskanzlei, sofern sich die Expertise der Dr. Krumm Anwaltskanzlei nicht auf das vorgebrachte Anliegen erstreckt.

 
   
     
     
 
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